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FG Düsseldorf, 15.07.2004 - 15 K 3854/01 |
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Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 15.07.2004 - 15 K 3854/01
- BFH, 12.05.2005 - IV B 146/04
Wird zitiert von ...
- BFH, 08.12.2005 - XI B 219/04
Urteilsbegründung - Bezugnahme auf später zugestellte Entscheidung
Wegen der Einzelheiten wurde auf das FG-Urteil 15 K 3854/01 G, F vom selben Tag verwiesen, das am 29. Juli 2004 zugestellt worden war.Gegen das in Bezug genommene Urteil 15 K 3854/01 G, F hat die KG Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt, über die der Bundesfinanzhof (BFH) mittlerweile entschieden hat (…BFH-Beschluss vom 12. Mai 2005 IV B 146/04, BFH/NV 2005, 1825).
Das FG-Urteil 15 K 3854/01 G, F verweise zur Begründung der Gewerblichkeit der GbR, die für das Klageverfahren der KG von Bedeutung sei, auf ein weiteres FG-Urteil vom selben Tag 15 K 6726/01 F, das erst am 2. August 2004 zugestellt worden sei.
Zwar ist das in Bezug genommene Urteil des FG in dem Verfahren 15 K 3854/01 G, F am 29. Juli 2004 und damit am Tag vor der streitgegenständlichen Entscheidung zugestellt worden.